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  Schule Hunzenschwil Schulhausordnung

Auszug aus der Schulordnung der Schule Hunzenschwil

Bestandteil der Schulordnung Kreisschule Lotten

Hunzenschwil, Februar 2011

 

Schulhausordnung

Um einen geregelten Schulunterricht gewährleisten zu können, bitten wir Sie, geehrte Eltern, mit Ihrem Kind folgende Punkte zu besprechen:

  1. Schulbesuch:
    1. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Schule regelmässig und zur festgesetzten Zeit zu besuchen.
    2. Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

  2. Schulbeginn:
    1. Es wird von den Schülerinnen und Schülern verlangt, dass sie nicht früher als 15 Minuten vor dem ersten Glockenzeichen auf dem Schulhausareal (Pausenplatz) erscheinen.
    2. Das Schulhaus darf nicht vor dem ersten Glockenzeichen betreten werden.

  3. Schulweg:
    1. Grundsätzlich sind die Eltern für den Schulweg verantwortlich.
    2. Den Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse ist im letzten Quartal (zwischen Frühlings- und Sommerferien) gestattet, mit Velos in die Schule zu fahren. In Hunzenschwil wohnhafte Schülerinnen und Schüler haben ihre Zweiräder auf den speziell gekennzeichneten Plätzen abzustellen. Die Schule (Gemeinde) haftet nicht für Diebstähle und Schäden an Velos, Kickboards und Mofas.
    3. Die Schülerinnen und Schüler werden angehalten, sich sofort nach Schulschluss nach Hause zu begeben.

  4. Pause:
    1. In der grossen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude.
    2. Der Aufenthalt in Schulzimmern, in den Gängen und in den WCAnlagen ist nicht erlaubt.
    3. Speisen, Getränke sowie Kaugummis sind nur ausserhalb der Schulhäuser und Turnhallen erlaubt.
    4. Das Benützen jeglicher elektronischer Geräte (Natel, Discman, MP3- Player, usw.) auf dem Schulareal ist zu den offiziellen Unterrichtszeiten nicht gestattet.
    5. Waffen jeglicher Art sind auf dem Schulhausareal verboten (inkl. Taschenmesser/Feuerzeuge).
    6. In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler den Pausenplatz nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson verlassen.

  5. Pausenplatz:
    1. Als Pausenplatz gilt der Asphaltplatz vor den Schulhäusern, die Arena und der Trockenplatz.
    2. Ballspiele sind nur auf dem Trockenplatz und mit kleinen Bällen in der Arena gestattet.
    3. Den Spielgeräten, Pflanzen und der gesamten Infrastruktur muss Sorge getragen werden.
    4. Auf dem gesamten Schulareal herrscht Fahrverbot für Motorfahrräder. Das Velo-, Rollschuh- und Rollbrettfahren ist während den Schulzeiten von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu unterlassen (ausgenommen Mittwochnachmittag).
    5. Das Kletterbaumareal ist während den Pausen den Schülerinnen und Schülern der Primarschule vorbehalten.
    6. Schneeballwerfen ist nur auf dem Trockenplatz erlaubt.
    7. Die Veloständer sind kein Aufenthalts- und Versammlungsort.

  6. Schulgebäude:
    1. Die Schülerinnen und Schüler haben zu den Schulgebäuden, dem Schulmobiliar und zu den Lehrmitteln Sorge zu tragen. Mutwillige Beschädigungen an Gebäude und Mobiliar werden auf Kosten der Verursacher in Stand gestellt. Beschädigtes oder verlorenes Schulmaterial wird den betroffenen Schülerinnen und Schülern in Rechnung gestellt.

  7. Benehmen:
    1. Die Weisungen der Lehrpersonen und der Schulleitung sowie die Anordnungen der Hauswarte sind zu befolgen.
    2. Das Lärmen und Herumtoben (Fangis, Versteckspiel, etc.) in den Schulzimmern, in den Gängen und im Treppenhaus ist verboten.
    3. Auf den Boden zu spucken ist untersagt.

  8. Suchtmittel:
    1. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist auf dem gesamten Schulareal verboten. Das Mitnehmen von Suchtmitteln in die Schule ist untersagt.

  9. Urlaub:
    1. Gemäss nachfolgend angefügtem Erlass.

  10. Rechte:
    1. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, von ihrer Lehrperson in schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten und bei Problemen angehört zu werden.
    2. Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den betreffenden Lehrpersonen zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrpersonen sollen nach Möglichkeit durch direkte Gespräche geklärt werden. Kommt keine Einigung zustande, können sie den Fall der Schulleitung oder – wenn nötig – der Schulpflege unterbreiten.

  11. Kant. Schulverordnung:
    1. Die aufgeführten Punkte basieren auf der kantonalen Schulverordnung für die Volksschule und wurden den Verhältnissen in Hunzenschwil angepasst.
    2. Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder mit den oben genannten Weisungen vertraut zu machen und sie auf ein entsprechendes Verhalten hinzuweisen.
    3. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Schulordnung behalten sich die Lehrerschaft, Schulleitung und die Schulpflege vor, eine angemessene Strafe anzusetzen.

  12. Zwischenstunden:
    1. Während Zwischenstunden (einmaligen oder regelmässigen) dürfen die Schüler
      a) im Schulzimmer ruhig arbeiten oder
      b) nach Hause gehen oder
      c) sich draussen aufhalten, wobei auf dem Schulareal ruhiges Verhalten verlangt wird und die Benützung der Anlagen (Tische, Sportplatz, Arena etc.) in erster Priorität dem Unterricht zusteht.
      Ständiges Wechseln von draussen nach drinnen und umgekehrt ist untersagt.



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