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Schule Hunzenschwil Schulhausordnung

Auszug aus der Schulordnung der Schule Hunzenschwil
Bestandteil der Schulordnung Kreisschule Lotten
Hunzenschwil, Februar 2011
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Schulhausordnung
Um einen geregelten Schulunterricht gewährleisten zu können, bitten wir Sie, geehrte Eltern, mit Ihrem
Kind folgende Punkte zu besprechen:
- Schulbesuch:
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Schule regelmässig und zur festgesetzten Zeit zu besuchen.
- Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
- Schulbeginn:
- Es wird von den Schülerinnen und Schülern verlangt, dass sie nicht
früher als 15 Minuten vor dem ersten Glockenzeichen auf dem
Schulhausareal (Pausenplatz) erscheinen.
- Das Schulhaus darf nicht vor dem ersten Glockenzeichen betreten
werden.
- Schulweg:
- Grundsätzlich sind die Eltern für den Schulweg verantwortlich.
- Den Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse ist im letzten Quartal
(zwischen Frühlings- und Sommerferien) gestattet, mit Velos in die
Schule zu fahren. In Hunzenschwil wohnhafte Schülerinnen und Schüler
haben ihre Zweiräder auf den
speziell gekennzeichneten Plätzen abzustellen. Die Schule
(Gemeinde) haftet nicht für Diebstähle und Schäden an Velos,
Kickboards und Mofas.
- Die Schülerinnen und Schüler werden angehalten, sich sofort nach
Schulschluss nach Hause zu begeben.
- Pause:
- In der grossen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das
Gebäude.
- Der Aufenthalt in Schulzimmern, in den Gängen und in den WCAnlagen
ist nicht erlaubt.
- Speisen, Getränke sowie Kaugummis sind nur ausserhalb der
Schulhäuser und Turnhallen erlaubt.
- Das Benützen jeglicher elektronischer Geräte (Natel, Discman, MP3-
Player, usw.) auf dem Schulareal ist zu den offiziellen Unterrichtszeiten nicht gestattet.
- Waffen jeglicher Art sind auf dem Schulhausareal verboten (inkl.
Taschenmesser/Feuerzeuge).
- In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler den Pausenplatz
nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson verlassen.
- Pausenplatz:
- Als Pausenplatz gilt der Asphaltplatz vor den Schulhäusern, die Arena
und der Trockenplatz.
- Ballspiele sind nur auf dem Trockenplatz und mit kleinen Bällen in der
Arena gestattet.
- Den Spielgeräten, Pflanzen und der gesamten Infrastruktur muss
Sorge getragen werden.
- Auf dem gesamten Schulareal herrscht Fahrverbot für Motorfahrräder.
Das Velo-, Rollschuh- und Rollbrettfahren ist während den
Schulzeiten von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu unterlassen
(ausgenommen Mittwochnachmittag).
- Das Kletterbaumareal ist während den Pausen den Schülerinnen und
Schülern der Primarschule vorbehalten.
- Schneeballwerfen ist nur auf dem Trockenplatz erlaubt.
- Die Veloständer sind kein Aufenthalts- und Versammlungsort.
- Schulgebäude:
- Die Schülerinnen und Schüler haben zu den Schulgebäuden, dem
Schulmobiliar und zu den Lehrmitteln Sorge zu tragen. Mutwillige
Beschädigungen an Gebäude und Mobiliar werden auf Kosten der
Verursacher in Stand gestellt. Beschädigtes oder verlorenes
Schulmaterial wird den betroffenen Schülerinnen und Schülern in
Rechnung gestellt.
- Benehmen:
- Die Weisungen der Lehrpersonen und der Schulleitung sowie die
Anordnungen der Hauswarte sind zu befolgen.
- Das Lärmen und Herumtoben (Fangis, Versteckspiel, etc.) in den
Schulzimmern, in den Gängen und im Treppenhaus ist verboten.
- Auf den Boden zu spucken ist untersagt.
- Suchtmittel:
- Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist auf dem gesamten Schulareal verboten.
Das Mitnehmen von Suchtmitteln in die Schule ist untersagt.
- Urlaub:
- Gemäss nachfolgend angefügtem Erlass.
- Rechte:
- Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, von ihrer Lehrperson in schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten
und bei Problemen angehört zu werden.
- Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den betreffenden Lehrpersonen zu besprechen.
Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrpersonen sollen nach Möglichkeit durch direkte Gespräche geklärt werden.
Kommt keine Einigung zustande, können sie den Fall der Schulleitung oder – wenn nötig – der Schulpflege unterbreiten.
- Kant. Schulverordnung:
- Die aufgeführten Punkte basieren auf der kantonalen Schulverordnung
für die Volksschule und wurden den Verhältnissen in Hunzenschwil
angepasst.
- Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder mit den oben genannten
Weisungen vertraut zu machen und sie auf ein entsprechendes
Verhalten hinzuweisen.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Schulordnung behalten sich die
Lehrerschaft, Schulleitung und die Schulpflege vor, eine angemessene
Strafe anzusetzen.
- Zwischenstunden:
- Während Zwischenstunden (einmaligen oder regelmässigen) dürfen die Schüler
a) im Schulzimmer ruhig arbeiten oder
b) nach Hause gehen oder
c) sich draussen aufhalten, wobei auf dem Schulareal ruhiges Verhalten verlangt wird und die Benützung der Anlagen
(Tische, Sportplatz, Arena etc.) in erster Priorität dem Unterricht zusteht.
Ständiges Wechseln von draussen nach drinnen und umgekehrt ist untersagt.
Kursiv Gedrucktes sind Zusätze für die Oberstufe.
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