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  Schulhausordnung für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Rupperswil
 

Non scolae sed vitae discimus.
Nicht für die Schule sondern für das Leben lernen wir.

Schüler- und Lehrerschaft wollen das Zusammenleben an ihrem gemeinsamen Arbeitsplatz so gestalten, dass eine gute, ungestörte Lernatmosphäre ein nachhaltiges Lernen begünstigt.

Deshalb halten wir uns an diese von Schülern, Lehrern und Schulpflege gemeinsam erarbeitete Schulhausordnung.

Sie stützt sich auf das Aargauische Schulgesetz vom 17. März 1981 und die Verordnung über die Volksschule vom 29. April 1985.

Verhalten

Wir sind überzeugt von der Notwendigkeit eines respektvollen Umganges miteinander.

Teil unserer Schulhauskultur ist das Einhalten bestimmter Regeln:

  • Wir respektieren das Eigentum des andern.
  • Wir respektieren die Herkunft des andern.
  • Wir pflegen einen höflichen Umgang miteinander.
  • Wir pflegen eine anständige Sprache.
  • Wir wollen im Schulhaus ungestört arbeiten können.
  • Wir lehnen jegliche Gewalt und Gemeinheit ab.
  • Wir unterstützen die Arbeit der Friedensstifter.
  • Wir betreten unser Schulhaus nach dem ersten Glockenzeichen.
  • Wir konsumieren Getränke und Esswaren nur im Freien oder in den dafür vorgesehenen Räumen.
  • Wir verzichten auf jeglichen Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen.
  • Waffen haben auf unserem Schulhausareal keinen Platz.

Pausen

In der grossen Pause verlassen die Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude und halten sich auf unserem Pausenplatz auf.

Als Pausenplatz gelten die Ost- und die Südseite unseres Schulhausareals.

Schneeballwerfen und Ballspiele sind nur auf der Ostseite des Schulhauses erlaubt.

Ordnung, Schulmaterial und Information

Wir sind eine umweltfreundliche Schule. Daher bemühen wir uns, möglichst wenig Abfall zu produzieren und so viel wie möglich zu rezyklieren.

  • Wir entsorgen unsere sämtlichen Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Wir tragen Sorge zu Schulmaterial, Mobiliar, Gebäuden und Aussenanlagen.
  • Mutwillige Beschädigungen werden auf Kosten der Verursacher instand gestellt.
  • Wir melden Schäden und Verluste unverzüglich dem Klassenlehrer.
  • Die beiden Anschlagbretter im Parterre dienen dem Aushang allgemeiner Informationen. Wer etwas aushängen möchte, holt die Bewilligung der Schulhausleitung ein.

Fahrzeuge, Verkehrsverhalten, Veloständer

Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen Velo- oder Mofaständer, die einheimischen auf einen Veloständer, sofern genügend davon zur Verfügung stehen.

Alle Fahrzeuge (inkl. Kickboards, Rollerblades usw.) sind ausschliesslich an den zugewiesenen Plätzen zu deponieren.

Es ist selbstverständlich, dass sich alle Schülerinnen und Schüler an die geltenden Verkehrsvorschriften halten.

Die Fahrzeuge bleiben während der Unterrichtszeit an ihren Plätzen.

Schlussbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten zuverlässig an ihrem persönlichen Lernprozess. Sie nehmen aktiv und konstruktiv am Unterricht teil und arbeiten nach ihren besten Möglichkeiten mit.

Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler als verlässliche Partner auf ihrem Lernweg.